Bebauungsplan Borkwalde

B-Plan-Borkwalde

Alle Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 3 finden Sie auf der Seite des Amtes Brück.

Gestaltungssatzung Holzfassade

Seit Oktober 2016 gilt laut Beschluss der Gemeindevertretung Borkwalde vom 9.3.2016 in dem hellgrün gekennzeichneten Bereich (Bild links) eine Satzung über die Gestaltung von Fassaden:

\“Zur Gestaltung der Fassade ist ausschließlich Holz zu verwenden. Andere Materialien sind unzulässig. Das Holz kann naturbelassen oder gestrichen sein, wobei Bretterverschalungen als auch Holz- und Holzblockbauweise zulässig sind.\“