\“Zur Gestaltung der Fassade ist ausschließlich Holz zu verwenden. Andere Materialien sind unzulässig. Das Holz kann naturbelassen oder gestrichen sein, wobei Bretterverschalungen als auch Holz- und Holzblockbauweise zulässig sind.\“
\“Zur Gestaltung der Fassade ist ausschließlich Holz zu verwenden. Andere Materialien sind unzulässig. Das Holz kann naturbelassen oder gestrichen sein, wobei Bretterverschalungen als auch Holz- und Holzblockbauweise zulässig sind.\“