Gemeinde beschließt Gestaltungssatzung

Holzfassade-06aHeute Abend hat die Gemeindevertretung eine Gestaltungssatzung für das B-Plangebiet in Borkwalde beschlossen. Auch wenn die Satzung noch vom Landkreis genehmigt werden muss, steht nunmehr fest, wo im „Neubaugebiet“ in Borkwalde nur mit Holzfassade gebaut werden darf und wo die Fassadengestaltung freigegeben ist. Ersteres betrifft unseren Bauabschnitt 2, letzteres den Bauabschnitt 1.

Um diese Festlegung ware in der Gemeindevertretung und in der Bürgerschaft lange gerungen worden. Letztlich konnte aber ein Kompromiss gefunden werden, der heute von allen getragen wird. Unsere Firma, die ja mit zahlreichen Grundstücken in beiden Bereichen engagiert ist, hat wesentlich zu dem Kompromiss beigetragen.

Alle unsere Bauherren haben damit Planungssicherheit und dürfen sicher sein, dass sie in Borkwalde willkommen sind.